Silvana Günther
Dorina Lippold
Veröffentlichung von Kindergartenaktivitäten im "Leinetalboten"( Gemeindezeitung)
Aufgaben des Elternbeirats
Auszug aus dem Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz – ThürKitaG
§ 10 Elternmitwirkung
(1) Die Eltern haben das Recht, an Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mitzuwirken und einen Elternbeirat zu bilden; über dieses Recht sind die Eltern durch den Träger der Einrichtung jährlich zu informieren. Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Einrichtung, den Eltern und den anderen an der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder Beteiligten sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung. Dazu wählen die Eltern der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte einen Elternvertreter und seinen Stellvertreter. Die gewählten Elternvertreter bilden den Elternbeirat; er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
(2) Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über
(3) Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen insbesondere
(4) Zur Wahl der Elternvertreter lädt die Leitung der Kindertageseinrichtung ein. Die Wahl hat bis zum 30. September des Jahres stattzufinden. Sie kann schriftlich und geheim durchgeführt werden. Der Elternbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die seine Arbeit regelt. Er informiert die Eltern, die Leitung und den Träger der Kindertageseinrichtung über seine Tätigkeit.
Katholischer Kindergarten „St. Josef“
Mitteldorf 25 - 37308 Siemerode
Telefon: 03606 613037
st.josef-siemerode@st-martin-caritas.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr 6.30 - 16.30 Uhr
„St. Martin“ Kath. Kindertageseinrichtungen im Bistum Erfurt GmbH
Hauptstraße 12a - 37351 Kefferhausen